§20 Präventionskurse
Präventives (vorbeugendes) Gesundheitstraining wird von Krankenkassen bezuschusst.
Gesetzliche Krankenkassen fördern im Rahmen des §20 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen präventives (vorbeugendes) Gesundheitstraining.
Wir informieren Sie gerne, welche unserer Kurse als präventive Gesundheitsförderung anerkannt und bezuschusst.
Alle Informationen zu den §20 Präventionskursen für Rücken und Beckenboden finden Sie hier:
§20 KURSE | RÜCKEN , BECKENBODEN & ENTSPANNUNG
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