17.08.2021

Neue Corona Verordnung

die von der Bundesregierung am 10. August beschlossenen Maßnahmen und Regeln haben in Baden-Württemberg bereits ab morgen, Montag 16. August Gültigkeit. 

Damit gilt unter anderem auch für uns als Sporteinrichtung wieder die
3G-Regel. Neu ist, dass die 3G-Regel unabhängig von Inzidenzzahlen verpflichtend ist. In Baden-Württemberg entfallen die bisherigen Inzidenzstufen vollständig.

Die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) ist erforderlich, sofern man weder geimpft noch genesen ist. Schüler dürfen ihren Testnachweis von der Schule vorlegen.
 
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit einen eigenen Antigen-Schnelltest mitzubringen und ihn dann bei uns vor Ort unter Aufsicht durchzuführen
(ein Schnelltestkit ist notfalls auch bei uns für 1,50 € erhältlich).

Wer einen Nachweis für "Geimpft" bzw. "Genesen" hat, braucht uns diesen nur einmal am Empfang zu zeigen. Wir machen uns einen entsprechenden Vermerk, damit kein mehrmaliges Vorzeigen notwendig ist 😊.  


Wir danken Euch für Eure Mithilfe,
liebe Grüße
Euer AKTZENT SPORTS - Team 💚

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