06.12.2021

CORONA VERORDNUNG AB 04.12.2021

das Land Baden-Württemberg hat heute die Corona-Regeln verschärft. Laut der neuen Verordnung gilt ab morgen, 4. Dezember, die 2G-plus-Regelung im Sport- und Freizeitbereich. 

Bringe bitte bei Deinem Besuch zusätzlich zu Deinem 2G-Nachweis einen
negativen Schnelltestnachweis oder Selbsttest mit. 

⏩ Personen, die bereits die Boosterimpfung erhalten haben, sind von der Regelung ausgenommen und müssen keinen Test vorlegen.


Es gibt folgende Möglichkeiten:

✅ einen negativen Schnelltest-Nachweis mitbringen
     (max. 24 Stunden gültig und jetzt wieder kostenfrei in Testzentren)
✅ einen Schnelltest mitbringen und bei uns vor Ort durchführen
✅ einen Selbsttest bei uns erwerben (Selbstkostenpreis 3 €) und vor Ort
     durchführen


Ausnahmen:
Für folgende Personen ist der Zutritt mit einem negativen Testnachweis möglich :
- Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 17 Jahre
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zu Schule gehen
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können 
  (ärztlicher Nachweis erforderlich)


Bitte zeige uns Deinen Nachweis direkt am Empfang vor und plane aufgrund des organisatorischen Mehraufwands vor allem bei der Teilnahme an Kursen etwas mehr Zeit ein.  


Wir danken Dir für Dein Verständnis und Deine Mithilfe!
Dein AKTZENT SPORTS - Team 💚

CORONA VERORDNUNG AB 04.12.2021
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