Liebe Mitglieder, Freunde und Gäste!
Ab Mittwoch 17. November gelten in ganz Baden-Württemberg die Regeln der Alarmstufe!
Weiterhin Zutritt haben geimpfte oder genesene Personen.
Ein entsprechender Nachweis ist vorzuzeigen.
Genesene Personen:
Offiziellen Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses
(mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt)
Geimpfte Personen:
Benötigt wird ein vollständiger Schutz nachgewiesen durch offiziellen Impfnachweis gültig 2 Wochen nach der 2. Impfdosis)
Ausnahmen:
Schüler und Personen unter 18 Jahren. Vorzulegen ist der Schülerausweis oder eine offizielle Bescheinigung eines Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt)