19.11.2021

CORONA UPDATE

Liebe Mitglieder, Freunde und Gäste!

Ab Mittwoch 17. November gelten in ganz Baden-Württemberg die Regeln der Alarmstufe!


Weiterhin Zutritt haben geimpfte oder genesene Personen.
Ein entsprechender Nachweis ist vorzuzeigen. 

Genesene Personen: 
Offiziellen Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses 
(mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt)

Geimpfte Personen:
Benötigt wird ein vollständiger Schutz nachgewiesen durch offiziellen Impfnachweis gültig 2 Wochen nach der 2. Impfdosis)

Ausnahmen:
Schüler und Personen unter 18 Jahren. Vorzulegen ist der Schülerausweis oder eine offizielle Bescheinigung eines Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt)

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