Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln erneut angepasst. Die neue Verordnung gilt ab Montag 27. Dezember 2021. Es gilt weiterhin die 2G-plus-Regelung. Geändert wurde jedoch die Ausnahme-Regelung, ab wann zusätzlich zu einem 2G-Nachweis der Nachweis eines negativen Schnelltest erforderlich ist. Neu ab Montag 27.12.2021: Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, benötigen innerhalb der ersten drei Monate, ab Gültigkeit ihres jeweiligen Zertifikats, weiterhin keinen negativen Schnelltestnachweis. Dieser Zeitraum wurde von 6 auf 3 Monate verkürzt. Sollte Deine vollständige Immunisierung also länger als 3 Monate zurück liegen, ist ab Montag der Nachweis eines negativen Schnelltestnachweises notwendig. Bitte zeige uns diesen am Empfang jeweils unaufgefordert vor. Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben, sind weiterhin von der Regelung ausgenommen, es ist also kein Test erforderlich. Schnelltestmöglichkeiten: ✅ einen negativen Schnelltest-Nachweis mitbringen (max. 24 Stunden gültig und jetzt wieder kostenfrei in Testzentren) ✅ einen Schnelltest mitbringen und bei uns vor Ort durchführen ✅ einen Selbsttest bei uns erwerben und vor Ort durchführen Weiterhin generell ausgenommen von 2G-plus: (Zutritt mit Nachweis eines negativen Schnelltests) - Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 17 Jahre - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zu Schule gehen - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis erforderlich) Bitte zeige uns Deinen Nachweis direkt am Empfang vor und plane aufgrund des organisatorischen Mehraufwands vor allem bei der Teilnahme an Kursen etwas mehr Zeit ein. Wir danken Dir sehr für Dein Verständnis und Deine Mithilfe! Dein AKTZENT SPORTS - Team 💚 |