Das in Baden-Württemberg gültige 3-stufige Warnsystem geht ab 03.11.21 in die sog. "Warnstufe".
Damit gelten für die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen folgende Zutrittsregeln:
Warnstufe:
3G+ Regelung = Zutritt mit Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder negativem Corona-PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig)
Ausnahmen in allen Stufen:
Die Vorlage eines Testnachweises ist für nachfolgende nicht-immunisierte Personengruppen nicht erforderlich:
- Sport zu dienstlichen Zwecken
- Profisport
- Schüler/innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Schülerausweis, Schulbescheinigung erforderlich).
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigentest erforderlich).
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis und negativer Antigentest erforderlich).
- Schwangere und Stillende (negativer Antigen-Test und Mutterpass erforderlich).